Braucht gemeinsame Wertschöpfung nicht auch gemeinsame Werte?

Braucht gemeinsame Wertschöpfung nicht auch gemeinsame Werte?

Die Achtung der Menschenrechte und die Bewahrung der Umwelt sind fester Bestandteil unserer unternehmerischen Agenda – sowohl in unserem Unternehmen selbst als auch entlang unserer Lieferkette. Dies schließt eine kontinuierliche und systematische Analyse menschenrechtsrelevanter und umweltbezogener Risiken genauso ein wie das gezielte Bemühen, erkannte Risiken effektiv zu minimieren und schlussendlich auszuschalten.

Dieses eindeutige Bekenntnis und diese Bereitschaft erwarten wir auch von all unseren Mitarbeitenden und Lieferanten/-innen. Deshalb ist die Achtung grundlegender Menschen- und Arbeitsrechte seit 2016 Bestandteil sowohl unseres Gira Code of Conduct (CoC) als auch unseres Code of Conduct for Suppliers (CoCfS).

Orientierung geben uns dabei einschlägige internationale Standards, wie sie die Vereinten Nationen, die Internationale Arbeitsorganisation (IAO), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Europäische Union (EU) und der Europarat festgelegt haben.

Wie wir Verantwortung für Menschenrechte und die Umwelt in unserer Lieferkette übernehmen, findet Ausdruck in der Gira Grundsatzerklärung Menschenrechte.

Gira Grundsatzerklärung Menschenrechte.

Unsere Strategie zur Wahrung von Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten im eigenen Geschäftsbereich und in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten. 

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Compliance Management.

Nachhaltiges Handeln erfordert, dass unsere Mitarbeitenden im Arbeitsalltag immer wieder aufs Neue ausgewogene Entscheidungen treffen, deren ökonomische, ökologische und soziale Aspekte sorgfältig abzuwägen sind. Ein eigener Verhaltenskodex, der Gira Code of Conduct, gibt dafür eine verlässliche Orientierung. Er legt fest, welche gesetzlichen Vorgaben besonders im Fokus unseres Handelns stehen und welche freiwilligen Verpflichtungen wir darüber hinaus einhalten müssen. Damit bildet der Gira Code of Conduct die Leitplanken unseres Wirtschaftens und ist gelebter Ausdruck unserer Vision von Nachhaltigkeit und Integrität. Ein Compliance Steuerkreis analysiert sämtliche mögliche Schwachstellen und Haftungsrisiken in Fachbereichen, bewertet diese hinsichtlich Schadenspotential und Eintrittswahrscheinlichkeit und priorisiert darauf aufbauend Handlungsbedarfe. Alle Mitarbeitenden werden zu Risikobereichen und zu unserem Code of Conduct regelmäßig geschult.

Hier geht es zu unseren Verhaltenskodizes.

Hinweise und Beschwerden zu Menschen-, Arbeits-

und Umweltrechten.

Uns ist wichtig, Verstöße gegen unsere Sorgfaltspflichten bzw. entsprechende Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette frühzeitig zu erkennen.

Darum bitten wir Sie, über das verlinkte Kontaktformular mögliche Verstöße gegen menschenrechtliche oder umweltbezogene Sorgfaltspflichten bzw. entsprechende Risiken in unserem eigenen Geschäftsbetrieb oder in der Geschäftstätigkeit eines unserer unmittelbaren und mittelbaren Zulieferunternehmen mitzuteilen.

Alle entsprechenden Meldungen gehen unmittelbar an den Gira Menschenrechtsbeauftragten, der ihren Eingang bestätigt und sie bearbeitet. Berechtigte Beschwerden werden unverzüglich an die Gira Task Force LkSG weitergeleitet, die sie gemäß unseres Risikomanagement-Prozesses prüft, bewertet und priorisiert, um im Bedarfsfall geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten.

Mehr zur Nachhaltigkeit bei Gira.