Smarte Technik, die beim Energiesparen hilft, wird schon seit einigen Jahren vom Staat gefördert. Allerdings gibt es für unterschiedliche Vorhaben auch sehr unterschiedliche Förderprogramme. Eins davon ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG.
Die BEG fasst frühere Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen. Sie unterstützt bei Maßnahmen, die dauerhaft Energie einsparen und damit das Klima schützen. Dabei besteht die BEG aus drei Teilprogrammen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verantwortet werden. Die Programme fokussieren sich auf:
die Sanierung oder den Neubau von Wohngebäuden (BEG WG)
die Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden (BEG NWG)
die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden (BEG EM)
Die BEG-Förderung können Sie nutzen, wenn Sie Ihr Zuhause im Rahmen einer energetischen Modernisierung umgestalten oder energieeffiziente Maßnahmen im Neubau einplanen. Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen unter anderem der Einbau effizienter Heiz- und Klimatechnik wie Solarkollektoren, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen, sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen und der Gebäudehülle. Für diese einzelnen Maßnahmen sind Zuschüsse bis zu 30 Prozent möglich, die Sie bei der BAFA beantragen können.
Für umfassende, systemische Sanierungsarbeiten mit den Programmen BEG WG und BEG NWG ist die KfW zuständig. Für diese Förderangebote sind seit Juli 2022 keine Zuschüsse mehr möglich, sondern nur noch Kredite, die jedoch Tilgungszuschüsse und Zinsvergünstigungen bereithalten.
Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung die zweite Reformstufe der BEG beschlossen und neue Richtlinien eingeführt, die den Zugang zur Förderung erleichtern und stärkere Anreize für Modernisierungen schaffen sollen. Die Änderungen für alle Teilprogramme sind zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und weitere Neuerungen zum 1. Januar 2024.
Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:
Die Definition der Antragsberechtigten wurde vereinfacht. Da die Beschränkung auf Eigentümer/-innen, Mieter/-innen und Pächter/-innen entfällt, können nun alle Investor/-innen BEG-Anträge stellen.
Als Reaktion auf den Fachkräftemangel im Handwerk werden bei Eigenleistungen auch Materialkosten gefördert, wenn ein/-e Energieeffizienz-Experte/-in die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten bescheinigt.
Möchten Sie eine defekte Heizung durch eine neue, geförderte Anlage ersetzen, können Mietkosten für provisorische Heiztechnik für maximal ein Jahr mitgefördert werden.
Seit dem 1. Januar 2024 unterstützt die BEG den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit bis zu einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen.
Das Bundesbauministerium unterstützt seit dem 1. März 2023 mit der Initiative Klimafreundlicher Neubau (KFN) im Rahmen der BEG-Förderung.
Die Antragstellung für Heizungsförderung bei der KfW ist voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich. Die Übergangsregelung ermöglicht nachträglichen Förderantrag bis zum 30. November 2024 für zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 beauftragte Heizungstausche. Seit dem 1. Januar 2024 ist die technische Antragstellung für sonstige Effizienzmaßnahmen beim BAFA möglich.
Grundsätzlich gilt: Zu den BEG-förderfähigen Investitionen können Sie sämtliche Smart-Home-Anwendungen zählen, welche die Energieeffizienz Ihres Zuhauses verbessern. Darunter fallen Geräte und Funktionen wie:
Smarte Zähler und Sensoren, die den Energieverbrauch erfassen
Smart-Meter-Gateways
Fenster- und Türsensoren
Komponenten für die Automatisierung der Heizungssteuerung, zum Beispiel smarte Temperaturregler
Automatisierte Jalousiesteuerung
Grundsätzlich gilt: Zu den BEG-förderfähigen Investitionen können Sie sämtliche Smart-Home-Anwendungen zählen, welche die Energieeffizienz Ihres Zuhauses verbessern. Darunter fallen Geräte und Funktionen wie:
Smarte Zähler und Sensoren, die den Energieverbrauch erfassen
Smart-Meter-Gateways
Fenster- und Türsensoren
Komponenten für die Automatisierung der Heizungssteuerung, zum Beispiel smarte Temperaturregler
Automatisierte Jalousiesteuerung
Ein Smart Home bietet vielfältige Möglichkeiten, Energie zu sparen und das Wohnen effizienter zu gestalten. Mit Zeitprogrammen zum Beispiel schaltet sich die Heizung nur dann ein, wenn wirklich jemand zuhause ist. Wird ein Fenster geöffnet, während die Heizung läuft, können Fenster- und Türkontakte einen Alarmton abgeben oder die Heizung automatisch ausschalten, damit keine Wärmeenergie verloren geht.
Smarte Jalousien schließen in Kombination mit einem Temperaturfühler automatisch, bevor die Sonne bei sommerlicher Hitze Räume übermäßig aufheizt und die Klimaanlage den Wohnraum herunterkühlen muss.
Eine förderfähige Lösung für solche Anwendungen ist zum Beispiel das Gira System 3000. Mit dem Gira System 3000 ist es möglich Licht, Jalousien und Raumtemperatur zu automatisieren, auch in Bestandsbauten und ohne Wände aufzureißen. Bei Neubauprojekten bietet es sich hingegen an, von Anfang an ein KNX System einzuplanen.
Ein KNX Smart Home ist eine High-End-Lösung mit nahezu grenzenlosen Möglichkeiten, um individuelle Wünsche zu erfüllen. Licht, Jalousien, Heizung, Belüftung und Sicher-heitstechnik sowie weitere IoT-Anwendungen wie Sonos Musikanlagen lassen sich indivi-duell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
Für die Installation sind spezielle KNX Kabel erforderlich, die bestenfalls schon im Rohbau verlegt werden. Ein Fachbetrieb nimmt die Grundeinstellungen, die Sie später auch anpassen können, so wie die Inbetriebnahme
Sie stehen noch ganz am Anfang und wollen sich einen Überblick verschaffen? Der Gira Home Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Planung und leitet Sie zu einem Fachbetrieb in Ihrer Nähe.
Um die BEG-Förderung zu erhalten, müssen Sie ein paar Voraussetzungen erfüllen:
Der BEG-Antrag muss grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Vorbereitende Maßnahmen wie Aufräum- oder Abrissarbeiten sowie Planungs- und Beratungsleistungen können vor Antragstellung erbracht werden.
Für eine energetische Sanierung und Umbaumaßnahmen benötigen Sie eine Technische Projektbeschreibung (TPB), die Sie bei einer Energieeffizienz-Beratung erhalten. Bei Maßnahmen zur Heizungsoptimierung brauchen Sie keine Projektbeschreibung. Hier reicht eine Fachunternehmererklärung aus.
Das Bauvorhaben oder die technische Installation muss nachweislich von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
Tipp: Eine Energieeffizienz-Beratung wird mit 50 Prozent der Kosten bezuschusst. Es lohnt sich daher mehr denn je, vorab eine/-n Experten/-in mit ins Boot zu holen.
Um die BEG-Förderung zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Kostenvoranschläge der ausführenden Fachunternehmen
Technische Projektbeschreibung (TPB) für die energetische Sanierung und Umbaumaßnahmen
Fragen zur BEG beantwortet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter anderem in den FAQ auf seiner Website.
Tipp: Wenn Sie in Ihrem Zuhause mit Smart-Home-Technik Barrieren abbauen und den Einbruchschutz verbessern möchten, können Sie diese Arbeiten durch KfW-Kredite fördern lassen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zur KfW-Förderung.