Rauchwarnmelder sind nach den örtlichen Vorschriften und der Anwendernorm DIN 14676 zu installieren. Bei der Planung unterstützt Sie gerne Ihre Fachkraft für Rauchmelder, die auf diesem Gebiet geschult ist. Als Information stellen wir Ihnen gerne unser Systemhandbuch zur Verfügung hier
Tritt der Alarm erneut an dem stumm geschalteten Rauchmelder auf, bleibt der Rauchmelder weiterhin stumm. Erfolgt eine Alarmauslösung durch einen anderen vernetzen Rauchmelder, so signalisiert auch der stumm geschaltete Rauchmelder diesen Alarm.
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