Der Rauchmelder löst gemäß VdS aus, wenn die Rauchkammer zwischen 1,03 % und 1,59 % mit Rauch gefüllt ist.
Nein, der Leuchtring blinkt nur im Alarm- und Problemfall.
Rauchwarnmelder sind nach den örtlichen Vorschriften und der Anwendernorm DIN 14676 zu installieren. Bei der Planung unterstützt Sie gerne Ihre Fachkraft für Rauchmelder, die auf diesem Gebiet geschult ist. Als Information stellen wir Ihnen gerne unser Systemhandbuch zur Verfügung hier
Als Rauchmelder, Rauchwarnmelder oder Brandmelder werden Geräte bezeichnet, die im Falle eines Brandes in privaten Wohnungen sowie in öffentlichen Gebäuden aufgrund von Rauch- und/oder Hitzeentwicklung rechtzeitig Alarm auslösen und dadurch Leben retten. Der Einsatz dieser Geräte ist bereits in allen Bundesländern für Neu- und Umbauten Pflicht. Für bestehende Wohnungen gelten teilweise Übergangsregelungen, anschließend müssen auch diese entsprechend ausgestattet werden.
Bei Temperaturen unter -20 °C wird der Ausgang des Regenwächters beschaltet, oberhalb dieser Temperatur erfolgt wieder die gewohnte Schnee- bzw. Regenerkennung.
Senden Sie uns eine E-Mail.
Wir werden Ihnen schnellstmöglich
schriftlich darauf antworten.
Wir beraten Sie gerne.
Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr