Wenn der Rauchwarnmelder einen Alarm ausgelöst hat, ist er durch einen kurzen Druck auf die Funktionstaste zu quittieren. Die auslösende Ursache muss dann umgehend gesucht und behoben werden, da sonst nach 15 min. erneut der Alarm ausgelöst wird.
Ein lokaler Rauchalarm wird durch einen lauten Intervallton und zusätzlich über den rot blinkenden Leuchtring angezeigt. Es muss immer der auslösende Melder gefunden und quittiert werden.
Rauchwarnmelder Art.-Nr. 2336 02 können per Leitung (2x2x0,8mm) oder über das Funkmodul Art.-Nr. 2347 00 miteinander vernetzt werden.
Als Rauchmelder, Rauchwarnmelder oder Brandmelder werden Geräte bezeichnet, die im Falle eines Brandes in privaten Wohnungen sowie in öffentlichen Gebäuden aufgrund von Rauch- und/oder Hitzeentwicklung rechtzeitig Alarm auslösen und dadurch Leben retten. Der Einsatz dieser Geräte ist bereits in allen Bundesländern für Neu- und Umbauten Pflicht. Für bestehende Wohnungen gelten teilweise Übergangsregelungen, anschließend müssen auch diese entsprechend ausgestattet werden.
Rauchwarnmelder sind nach den örtlichen Vorschriften und der Anwendernorm DIN 14676 zu installieren. Bei der Planung unterstützt Sie gerne Ihre Fachkraft für Rauchmelder, die auf diesem Gebiet geschult ist. Als Information stellen wir Ihnen gerne unser Systemhandbuch zur Verfügung hier
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