Smart Living Förderprogramme
Header Smart Home Bereich

Smart Living - Förderprogramme des Bundes

Smart Living - Förderprogramme des Bundes

Smart Living ist mehr als nur ein Trend; es ist eine Investition in die Zukunft.

In Deutschland fördert der Staat die Anschaffung und Installation von Smart-Living-Technologien, die den Wohnkomfort erhöhen, die Sicherheit steigern und den Energieverbrauch in Gebäuden senken. Verschiedene Förderprogramme bieten steuerliche Anreize, Zuschüsse, Kredite oder Darlehen für die Umsetzung von Smart-Home-Projekten.

Zentrale Anlaufstellen für Informationen und Fördermöglichkeiten sind die Förderdatenbank des Bundes sowie Institutionen wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Gira Image Kampagne

Doch was ist Smart Living und warum wird es gefördert?

Smart Living beinhaltet Smart Home Technologien, die nicht nur den Komfort in den eigenen vier Wänden steigern, sondern auch für mehr Sicherheit sorgen und den Energieverbrauch minimieren. Um diese Form des nachhaltigen und autonomen Wohnens zu fördern, bietet der Staat verschiedene Unterstützungsprogramme an.

Welche Förderprogramme gibt es für Barriere-Reduzierung und mehr Sicherheit?

KfW 455-B: Dieses Programm fördert den Umbau von Immobilien, um Barrieren für Ältere, Kinder oder Menschen mit Behinderung zu verringern.

KfW 159: Dieses Programm fördert Maßnahmen, die den Einbruchschutz erhöhen.

Gibt es Förderungen für energetische Sanierung oder Optimierung?

Ja, die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bietet verschiedene Teilprogramme an:

BEG WG: Für den Neubau und die Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus.

BEG NWG: Für den Neubau und die Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude.

BEG EM: Für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Was ist mit steuerlichen Förderungen?

Der Steuerbonus für energetische Sanierungen ermöglicht es, bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen, maximal bis zu 40.000 Euro. Sie werden über die Einkommensteuererklärung nach einer abgeschlossenen Sanierung beantragt.

Muss ich die Förderung vor dem Start des Projekts beantragen?

Ja, die BEG und KfW-Förderungen müssen beantragt werden, bevor Verträge mit Lieferanten und Handwerkern abgeschlossen werden.

Wo finde ich weitere Informationen zu den Förderprogrammen?

Geeignete Anlaufstellen sind die jeweils eigenen Websites der BAFA, sowie das KfW-Zuschussportal.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur zu Informationszwecken dienen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität erheben. Bei Fragen zu Details und der Beantragung von Förderungen sollten Sie sich direkt an die zuständigen Behörden oder Beratungsstellen wenden.

Hotline
Architektur-Service

Senden Sie uns eine E-Mail.
Wir werden Ihnen schnellstmöglich schriftlich darauf antworten.

E-Mail senden

Rufen Sie
uns an

Wir sind gerne für Sie da.

+49 2195 602-8765

Werktags 8:00 – 16:00 Uhr